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B197
Am 01.04.2021 ist die neue Automatikregelung (Schlüsselzahl B197) inkraft getreten.
Du kannst also ab jetzt auf einem Automatikfahrzeug deine Ausbildung und Prüfung machen, wirst aber zusätzlich von deinem Fahrlehrer auf einem Schaltfahrzeug geprüft. Wenn beides erfolgreich bestanden ist, darfst du ein Kraftfahrzeug der Klasse B mit Schalt- oder Automatikgetriebe fahren, wie du möchtest.
Alle wichtigen Fakten hier nochmal für dich zusammengefasst:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis. Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.
Prüfung: 1.) Theorieprüfung 2.) Praktische Prüfung (findet auf einem Automatikfahrzeug statt) 3.) Fahrschulinterner Test (findet auf einem Schaltfahrzeug statt; dies ist keine externe Prüfung; der Test wird direkt von deinem Fahrlehrer / deiner Fahrlehrerin durchgeführt; Dauer: mind. 15 Minuten)
Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden!).